Giuliana Ioannidis und Frank Ortolf: Land muss mit betroffenen Betrieben fair umgehen | SPD richtet Meldeportal ein
Nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu den Rückforderungen der Corona-Soforthilfen fordern die SPD-Kandidierenden im Landkreis Konstanz Frank Ortolf und Giuliana Ioannidis ein klares und faires Vorgehen gegenüber den betroffenen Betrieben in der Region. Der Verwaltungsgerichtshof hat in mehreren Musterverfahren festgestellt, dass Rückforderungen des Landes rechtswidrig sind, wenn Soforthilfen auf Grundlage der ersten Landesrichtlinie und bei Antragstellung gewährt wurden.
Ioannidis betont, besonders in Singen und im Hegau seien zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen und Soloselbstständige von den Hilfen abhängig gewesen. „Wer bis zum 7. April 2020 nach den damaligen Vorgaben Soforthilfe beantragt hat, darf jetzt nicht auf jahrelangen Verfahren, finanziellen Risiken und Unklarheit sitzen bleiben. Rechtswidrig erhobene oder bereits gezahlte Beträge müssen zurück erstattet werden, und die Landesregierung muss endlich Rechtssicherheit schaffen“, fordert Ioannidis.
Ortolf stellt klar, viele Unternehmen im Landkreis Konstanz hätten in einer Ausnahmesituation gehandelt und im Vertrauen auf die Zusagen des Landes Soforthilfen beantragt. Später seien sie mit komplizierten Rückmeldeverfahren und Rückforderungsbescheiden konfrontiert worden. „Diese Praxis ist in wesentlichen Teilen rechtswidrig, der Schaden für Betriebe und Vertrauen ist enorm. Es ist nicht akzeptabel, dass die Landesregierung weiter zögert“, stellt Ortolf fest.
Die SPD hat im Landtag verlangt, dass das Land auf rechtswidrige Rückforderungen in den betroffenen Altfällen verzichtet. Außerdem müssten bestandskräftige Rückzahlungen korrigiert werden, wenn diese auf der fehlerhaften Auslegung der ersten Richtlinie beruhen. Ortolf und Ioannidis rufen Unternehmen, Handwerksbetriebe, Soloselbstständige, Vereine und Kultureinrichtungen aus dem Landkreis Konstanz auf, ihre Erfahrungen mitzuteilen, wenn sie Soforthilfen im März oder Anfang April 2020 beantragt haben, Rückforderungsbescheide erhielten oder bereits Rückzahlungen leisten mussten. Diese Rückmeldungen sollen das Ausmaß der Problematik sichtbar machen und die politische Arbeit für eine zügige und rechtssichere Lösung untermauern.






